Codex-Eintrag
Zwerge
Die Zwerge von Oldôr sind lange über den Kontinent gezogen und haben sich als geschickte Schmiede und Kämpfer in Höhlen und Gebirgen angesiedelt. Zwerge sind nur unwesentlich größer als Gnome und Hobbits, jedoch…
Die Zwerge von Oldôr sind lange über den Kontinent gezogen und haben sich als geschickte Schmiede und Kämpfer in Höhlen und Gebirgen angesiedelt.
Zwerge sind nur unwesentlich größer als Gnome und Hobbits, jedoch wesentlich stämmiger, kräftiger und zäher. Da sie bevorzugt unter der Erde leben, verfügen sie über die Gabe der Dunkelsicht. Ihr Mut ist bekannt, und obwohl sie manchmal scheinbar gar nicht begreifen, in welche Gefahr sie sich begeben, entwickeln sie einen beinahe stumpfsinnigen Drang, ihr Ziel zu erreichen.
Nur selten lässt sich ein Zwerg von seinem Vorhaben abbringen, selbst wenn kaum Aussicht auf Erfolg besteht. Zwerge lösen Aufgaben lieber mit einem schnellen Angriff und dem Einsatz von Waffen, als ihrer Meinung nach unsinnige Pläne stundenlang zu diskutieren. Sie sind spontan, direkt und sagen offen, was sie denken und fühlen.
Kanonisch können Zwerge die Klassen Krieger, Lichtritter und Schamane wählen. Die traditionelle Nähe vieler Zwerge zu Kriegern und Lichtrittern bleibt Teil ihrer Kultur, ist aber nicht die gesamte spielmechanische Auswahl.
Ansonsten sind Zwerge meist friedliche und freundliche, von vielen Gattungen geachtete Gesellen. Unterirdische Gänge und Kammern sind ihr Zuhause. Dort lernen sie früh den Wert verschiedener Materialien kennen, und der Bart gilt bei vielen männlichen Zwergen als Symbol des Stolzes.
In Abenteurergruppen neigen manche Zwerge – besonders in Gesellschaft von Elben – zum ausgiebigen Nörgeln. Viele Krieger unter ihnen sind raue Burschen, und von Künsten wie geräuschlosem Schleichen halten sie wenig.
So erzählt man sich, ein einziger Zwerg könne mehr Lärm machen als ein Heer von tausend Elben. Welche Gottheit ein Zwerg wählen darf, hängt von seiner kanonischen Klassenkombination ab; insbesondere Lichtritter sind den guten Gottheiten verpflichtet.